Sachkundenachweis

Gemäß § 11 des Landeshundegesetzes LHG NRW müssen Hundehalter bei Tieren über 40 cm Schulterhöhe und/oder über 20 kg Körpergewicht bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten zur Haltung eines Hundes aufweisen. Für den Erhalt dieses Nachweises sollten Sie etwas Zeit mitbringen, da zunächst ein Fragebogen von Ihnen ausgefüllt werden muss, der dann anschließend in einem Gespräch mit dem Tierarzt/Tierärztin erörtert wird.